BGH: Mit dem Erwerb eines Grundstücks kann das Recht auf Nutzung des Namens eines früheren Eigentümers verbunden sein
Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle Nr. 151/2011 vom 29.09.2011
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um “Landgut Borsig”