duessellegal

legal news from duesseldorf

Vino frizzante IGT weiter zulässig

Verwaltungsgericht Trier
Pressemitteilung Nr. 27/2010

Auch nach Inkrafttreten der neuen europarechtlichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 27. Oktober 2010 entschieden und hat damit der Klage einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unterschiedlicher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu verperlen und als Vino frizzante IGT in Verkehr zu bringen. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte dies im Wesentlichen mit der Begründung zu untersagen, dass der Verschnitt und das Verperlen verschiedener IGT Weine nur in dem jeweiligen geografischen Gebiet erfolgen dürfe.

 

Dieser Auffassung vermochten sich die Richter der 5. Kammer so nicht anzuschließen. Zwar treffe es zu, dass ein eine geografische Angabe tragender Perlwein nach dem nunmehr geltenden Recht – anders als nach der früheren Rechtslage, die Gegenstand eines Urteils der Kammer vom 23. April 2009 – 5 K 826/08.TR – (Pressemitteilung 11/09 des Gerichts vom 04. Mai 2009) gewesen ist – grundsätzlich nur noch in dem betreffenden Weinbaugebiet hergestellt werden dürfe. Dies gelte jedoch nicht, wenn eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen eingreife, was vorliegend der Fall sei. Nach der EG Verordnung Nr. 607/2009 dürften Weine mit geschützter geografischer Angabe bis zum 31. Dezember 2012 auch in einem nicht unmittelbar benachbarten Gebiet weiterhin zu Wein oder aber auch Perlwein verarbeitet werden, wenn das Recht des jeweiligen Anbaugebiets dies zulasse. Insoweit regele ein italienisches Dekret, dass IGT Weine bis zum 31. Dezember 2012 auch außerhalb des geografischen Gebiets verarbeitet werden dürften, sodass das Vorgehen der Klägerin jedenfalls derzeit rechtlich zulässig sei.

 

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

 

VG Trier, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 K 557/10.TR -

Teile und genieße Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Netvouz
  • DZone
  • ThisNext
  • MisterWong
  • Wists
  • blogmarks
  • Internetmedia
  • Netscape
  • Technorati
  • YahooMyWeb

November 8th, 2010 Posted by admin | Verwaltungsrecht | no comments

Keine Kommentare

Noch keine Kommentare.

Leider ist die Kommentarfunktion zur Zeit deaktiviert.