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SWIFT - Abkommen heute vom EU - Parlament abgelehnt

Es ist ein Sieg der Demokratie, dass das EU Parlament dieses datenschutzrechtlich - und bürgerrechtlich nicht haltbare Abkommen heute abgelehnt hat.

 Hierzu die deutsche Justizministerin:

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Entscheidung des Europäischen Parlamentes, dem SWIFT-Interimsabkommen die Zustimmung zu verweigern:

 

Die Bürgerinnen und Bürger in Europa haben heute gewonnen. Das Europäische Parlament stärkt mit seiner Entscheidung nicht nur den Datenschutz, sondern die Demokratie in Europa insgesamt.

 

Das SWIFT-Interimsabkommen enthält erhebliche Lücken beim Datenschutz und den zugehörigen Rechtsschutzmöglichkeiten. Diese falsche Weichenstellung wird heute korrigiert. Das Europäische Parlament misst dem Datenschutz eine hohe Bedeutung zu. Die heutige Entscheidung des Europäischen Parlamentes ist eine hohe Messlatte für den Datenschutz in Europa, auch für die Bundesregierung.

 

Mit der Entscheidung des Europäischen Parlamentes wird deutlich, dass das Europäische Parlament seine neue Stärke verantwortungsvoll nutzt. Der heutige Tag ist ein Signal, dass sich die Gewichte zwischen nationalen Regierungen, EU-Kommission und Europäischem Parlament verschoben haben. Künftig muss sich auch die deutsche Politik viel stärker im Vorfeld politischer Entscheidungen mit dem Europäischen Parlament abstimmen.

 


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
SWIFT-Abkommen

 

Bamberger begrüßt Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch EU-Parlament

 

Justizminister Bamberger begrüßte die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, dem sogenannten SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zuzustimmen.

 

“Die gegen das Übereinkommen wiederholt geäußerten Bedenken verfassungs- und datenschutzrechtlicher Art sind von der Mehrheit der EU-Parlamentarier geteilt worden. Das ist ein guter Tag für den Datenschutz. Die Landesregierung wird auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, mögliche Übereinkommen zu verhindern, die den Datenschutz aushebeln.”

 

Damit wird nun verhindert, dass das US-Finanzministerium zukünftig zur Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Bankdaten abrufen kann, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs bei dem in Belgien ansässigen privaten Unternehmen SWIFT gespeichert werden. Bamberger: “Dies ist ein gutes Ergebnis. Denn: Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung wären nicht hinreichend klar festgelegt, eine Weitergabe an Drittstaaten nicht ausgeschlossen und ein hinreichender Rechtsschutz für betroffene Bürger nicht gewährleistet gewesen. Ohne Darlegung einer konkreten Verdachts- oder Gefährdungslage sollten Daten in erheblichem Umfang in ‘Paketen’ übermittelt werden, so dass jeder gespeicherte Bankkunde hätte betroffen sein können. Dies wäre unverhältnismäßig gewesen. Hierauf hat auch der Bundesrat in seiner zu dem Abkommen am 27.11.2009 verabschiedeten Entschließung hingewiesen”, so Bamberger.

 

Die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus müsse zwar unterstützt und gefördert werden. “Hierzu müssen aber nun mit den USA rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich einwandfreie Grundlagen ausgehandelt werden”, so Bamberger.

 

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

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Februar 11th, 2010 Posted by admin | Human Rights, Europarecht, Allgemein | no comments

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