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EU verbessert Time - Share - Schutz

Pressemitteilung

EU-weit sollen Verbraucher im Urlaub besser geschützt werden, insbesondere was Timesharing-Rechte an Ferieneigentum betreffen. Das sehen die neuen EU-Bestimmungen zu Feriennutzungsrechten auf Kreuzfahrtschiffen oder Hausbooten, an Caravans oder in Ferienclubs vor, über die das Europäische Parlament am 22. Oktober abstimmen wird. Damit soll das Vertrauen der Verbraucher in die Timesharing-Branche mit einem EU-weiten Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro und über 40.000 Beschäftigten gestärkt und skrupellosen Geschäftemachern das Handwerk gelegt werden.

Bisher waren die Verbraucher durch eine Richtlinie aus dem Jahre 1994 geschützt, die ihnen grundlegende Rechte in Bezug auf verbindliche Informationen, ihr Recht auf Widerruf und die Inanspruchnahme einer Bedenkzeit sowie das Verbot, Anzahlungen oder Kautionen zu verlangen, einräumte. Die neue Richtlinie möchte bisherige Regelungslücken schließen. An erster Stelle soll der Geltungsbereich der Richtlinie dahingehend erweitert werden, dass darunter auch die heute am Markt angebotenen neuen Produkte fallen etwa die so genannten Discount Holiday Clubs, aber auch „timesharingähnliche“ Formen wie Feriennutzungsrechte auf Kreuzfahrtschiffen oder Kanalbooten oder an Caravans. Mit der neuen Richtlinie soll ferner der Verbraucherschutz in Sachen Weiterverkauf oder Tausch von Timesharing-Nutzungsrechten oder im Zusammenhang mit Tauschbörsen verstärkt werden. Die neuen Bestimmungen dürften sicherstellen, dass die Verbraucher überall in der EU gleich gut geschützt sind, und dafür sorgen, dass die Akteure auf dem Markt für Timesharing wie auch für bestimmte andere Urlaubsprodukte unter gleichen Voraussetzungen operieren können.

Da es für die so genannten langfristigen Urlaubsprodukte sowie für Wiederverkaufs- und Tauschsysteme bislang keine Regelung gab, gelten für diese auch nicht die Bestimmungen über Bedenkzeiten, Anzahlungen und Informationspflichten. Folglich haben Verbraucher, die unter Druck einen Vertrag unterschreiben, kaum eine Chance, davon wieder loszukommen. Die neue Richtlinie dürfte die Verbraucherrechte auf dem Markt für Teilzeitnutzungsrechte und sogenannte langfristige Urlaubsprodukte stärken und gleiche Voraussetzungen für die Anbieter dieser Produkte schaffen.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1547&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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Oktober 21st, 2008 Posted by admin | Europarecht | no comments

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